Mittwoch, 2. August 2017

02.08.2017: Gefunden bei der Albert-Schweitzer-Stiftung





Nordrhein-Westfalens neue Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) ist in ihrem Amt absolut untragbar. Aufnahmen aus den Schweineställen ihres Familienbetriebs zeigen schwer verletzte Tiere mit klaffenden Wunden, die ohne ausreichend Wasser im Dreck vor sich hin vegetieren. Auch Fachleute sind von den dokumentierten Zuständen entsetzt. Am 12. Juli 2017 hatte stern TV die von Tierschützern gedrehten Aufnahmen veröffentlicht. Diese waren kurz vor der Amtsübernahme von Schulze Föcking entstanden.
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Seit Wochen steht die NRW-Landwirtschaftsministerin Schulze-Föcking in der Kritik und schweigt beharrlich. Momentan machen Gerüchte die Runde, dass die Staatsanwaltschaft möglicherweise keine Ermittlungen aufnehmen wird. Wenn dem tatsächlich so sein sollte würde dies bedeuten: Wer gegen den Tierschutz verstößt hat nichts zu befürchten. Wer aber Aufnahmen in Ställen macht, um Tierschutzverstöße zu dokumentieren, der muss mit einer Verfolgung wegen Hausfriedensbruch rechnen.
In diesem "Schweinesystem" gibt's kaum eine Chance Tieren zu helfen. Unfassbar!!!





Weitere Informationen zum Thema in den nachfolgenden Links:


Die Welt


Kölner Stadtanzeiger


Westdeutsche Zeitung


Handelsblatt


Der Spiegel

Dienstag, 25. Juli 2017

25.07.2017: Gefunden bei PROVIEH

Lokale Betäubung ist keine Alternative zur Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration

Bitte Bilder anzeigen

Der Bayrische Bauernverband fordert die Zulassung von örtlichen Betäubungsverfahren bei der Kastration von Ferkeln und die Anwendung durch den Landwirt selbst. Hierzu wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, aus dem hervorgehen soll, dass eine Vollnarkose bei der Ferkelkastration nicht zwingend erforderlich ist und eine lokale Schmerzausschaltung ausreicht.   
PROVIEH lehnt die Lokalanästhesie als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration ab, da sie weder die Unversehrtheit noch die schmerzfreie Kastration der Tiere sicherstellt.
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Montag, 17. Juli 2017

14.07. - 23.07.2017 CHIO Aachen

Es ist wieder soweit ... das Weltfest des Pferdesports, der CHIO in Aachen, findet wieder statt. Oder müsste man vielleicht besser sagen, das

Weltfest des Pferde-QUAL-Sports"???



Schauen Sie sich einfach mal diesen Link hier an ... mehr >>> 

Montag, 10. Juli 2017

10.07.2017: Petition mit der Bitte um Mitzeichnung

Anfang Mai 2017 habe ich eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Petition wurde nun heute (10.07.2017) vom Petitionsausschuß angenommen und als Online-Petition veröffentlicht. 

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Petition mitzeichnen würden und auch Werbung für eine Mitzeichnung machen. 

Achtung:       Mitzeichnungsfrist 10.07. - 07.08.2017

Die Petition wird unter der Nr. 71439 beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages geführt und hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschliessen …
… dass die Bundesregierung das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) anweist, die “Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“ (TierSchNutztV) kurzfristig im Sinne von mehr Tierschutz und Tierwohl zu überarbeiten.
Dabei soll besonderes Augenmerk auf die Bestimmungen des § 2 Satz 1 und 2 des Tierschutzgesetzes gelegt werden, gegen die schon seit Jahren bei der Haltung aller Nutztiere permanent verstossen wird.

Begründung:

Im Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist geregelt, dass Tiere angemessen ernährt, gepflegt sowie verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. Außerdem darf
die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, das dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Diese allgemeinen Bestimmungen werden für Nutztiere in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) geregelt. Dabei darf diese Rechtsverordnung dem TierSchG jedoch nicht widersprechen.

Die TierSchNutztV berücksichtigt die Bestimmungen des § 2 Satz 1 und 2 TierSchG nur ungenügend und verstösst damit gegen das Tierschutzgesetz. Die TierSchNutztV als “untergesetzliche“ Rechtsverordnung hat sich an den Ge- und Verbotstatbeständen des Tierschutzgesetzes zu orientieren. Eine Einschränkung dieser Vorgaben oder gar Absenkung der gesetzlichen Tierschutzbestimmungen darf hierbei seitens des Verordnungsgebers (BMELV) nicht erfolgen.

Die aktuell geltende Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) verstösst bei allen Nutztierarten (Kälber, Legehennen, Masthühner, Schweine, Kaninchen, Pelztiere, etc.) insofern gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, weil sie Zustände bei der Haltung der Nutztiere vorgibt, die mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar sind. So werden aus hiesiger Sicht folgende Verstösse gesehen:

1. Die Nutztiere werden nicht ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht.
2. Die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung ist derart eingeschränkt, dass sich die Nutztiere kaum bewegen können und damit keine auch nur annähernde artgemäße Bewegung nach dem Tierschutzgesetz möglich ist.
3. Die meisten nach der TierSchNutztV vorgegebenen Haltungsformen der Nutztiere erzeugen Schmerzen, Leiden oder Schäden (auch psychische Schäden) bei den Tieren, die überwiegend durch den permanenten Bewegungsmangel und nicht artgemäßer Haltung entstehen.
4. Die Nutztiere werden oft an ihre Haltungsbedingungen angepasst (z.B.: bei Hühnern – Kürzen der Schnäbel, bei Schweinen – Kupieren der Ringelschwänze oder Abschleifen der Zähne), statt die Haltungsbedingungen an den Bedarf der Nutztiere anzupassen.



Mittwoch, 28. Juni 2017

28.06.2017: Gefunden beim Stern - sehr lesenswert

Muss es wirklich Fleisch um jeden Preis sein?


In der Grillsaison werden Steaks und Würstchen verramscht – als Köder für die Supermarktkunden. Nur: Welchen Preis bezahlen wir wirklich für das billige Fleisch? Und wie können wir wieder mit gutem Gewissen genießen?
Thomas Klingler ist nicht nur Fleischermeister. Er sagt, er sei auch Psychologe. Er sieht Männern in seiner Metzgerei an, ob sie über die Kerntemperatur und Schnittführung des Grillguts fachsimpeln wollen. Und er versteht die Senioren, die darauf bestehen, dass er ihnen den Mittagstisch um Punkt elf und keine Minute später serviert.
"Was ich aber nicht verstehe", sagt Klingler und schaut auf die Mozartstraße vor seinem Laden, "ist ein Porsche-Fahrer, der ein paar Hundert Meter weiter beim Discounter parkt und für Hundefutter mehr ausgibt als für das , das er auf seinen 1000-Euro-Grill wirft."    mehr >>> 

Dienstag, 27. Juni 2017

27.06.2017: Gefunden bei PROVIEH

Haltungskennzeichnung für Fleisch und Milch








    Bildquelle: soylent-network.de

Warum brauchen wir eine verbindliche Haltungskennzeichnung?
Das Lebensmittel-Konsumbewusstsein europäischer Bürger ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Verbraucher legen Wert darauf, dass ihr Essen aus nachhaltigem Anbau oder aus ethisch vertretbaren Tierhaltungssystemen stammt.
Für die meisten Verbraucher bedeutet Tierwohl Freilandhaltung und dass die Tiere ihre arteigenen Verhaltensweisen ausleben können, wie Grasen, Wühlen und Scharren. Dies nutzt die Lebensmittelindustrie schamlos aus, indem sie Abbildungen von grasenden Kühen und glücklichen Freilandschweinen auf Lebensmittelverpackungen drucken lässt. Durch diese Art der Verbrauchertäuschung wird es Konsumenten schwer gemacht, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.  mehr >>>



Montag, 19. Juni 2017

19.06.2017: Gefunden beim swr.de

Wirklich BIO ???
Die Mär von glücklichen Hühnern

Marktcheck deckt auf

Marktcheck hat Betriebe besucht, die Bio-Eier auch für ALDI Süd produzieren. Von Elektrozäunen bis zu herumliegenden Tierkadavern: Ein Skandal wird sichtbar.














Bildquelle: PETA.e.V.

Bio-Eier von ALDI Süd sind mehr als doppelt so teuer als die aus Bodenhaltung. Doch viele Kunden zahlen den Aufpreis zum Wohl der Tiere gern. Sie hoffen, dass die Tiere sich frei bewegen können, ein glückliches Leben führen und es sich nicht um Massentierhaltung handelt.
Doch Undercover-Aufnahmen vom Mai 2017, die Marktcheck von Tierschützern zugespielt wurden, zeigen ein anderes Bild.    mehr >>>