EU beschließt neues Gesetz zu Antibiotika
Am 25. Oktober stimmten die Abgeordneten des EU-Parlaments mit großer Mehrheit dem neuen EU-Tierarzneimittelgesetz zu (siehe unser voriger Artikel dazu). Es soll den Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben einschränken und somit der Entstehung von Antibiotikaresistenzen vorbeugen.
Das neue Gesetz spricht eine deutliche Sprache: »Tierarzneimittel dürfen unter keinen Umständen dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der Zuchtbetriebe zu erhöhen oder zum Ausgleich für schlechte Bedingungen in der Tierzucht eingesetzt werden«, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments. mehr >>>
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