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Petition 86435
Tierschutz - Änderung des § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz vom 19.11.2018
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) wie folgt zu ändern:Im § 1 Satz 2 TierSchG sollen die Worte "ohne vernünftigen Grund" gestrichen werden.
Begründung
Der § 1 des TierSchG lautet:
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Die 3 Worte "ohne vernünftigen Grund" im Satz 2 hebeln den Zweck des Tierschutzgesetzes vollkommen aus, da nirgends definiert ist, was ein "vernünftiger Grund" sein soll, der es rechtfertigt, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. So scheint ein "vernünftiger Grund" staatlicherseits immer dann vorzuliegen, wenn
es einen Wert für die Menschheit gibt, der das Leiden der Tiere aufzuwiegen scheint.
So wird u.a. vom Gesetz akzeptiert, Tiere in der Massentierhaltung unter extrem tierschutzwidrigen Umständen Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen, damit aus diesen Tieren Fleisch u.a. Tierprodukte für den Menschen erzeugt werden können. Auch wird akzeptiert, dass Tiere in Pelztierfarmen unter grausamsten Bedingungen gehalten werden, um später als Pelzmantel oder Kleidungsaccessoires zu enden.
Es geht nach dem aktuell gültigen Tierschutzgesetz eigentlich weniger um "vernünftige" Gründe, sondern eher um "ökonomische" Gründe, sodass mit dieser Formulierung "ohne vernünftigen Grund" das Tierschutzgesetz zu einem Tier-"nutzungs"-gesetz kaschiert wird.
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Die 3 Worte "ohne vernünftigen Grund" im Satz 2 hebeln den Zweck des Tierschutzgesetzes vollkommen aus, da nirgends definiert ist, was ein "vernünftiger Grund" sein soll, der es rechtfertigt, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. So scheint ein "vernünftiger Grund" staatlicherseits immer dann vorzuliegen, wenn
es einen Wert für die Menschheit gibt, der das Leiden der Tiere aufzuwiegen scheint.
So wird u.a. vom Gesetz akzeptiert, Tiere in der Massentierhaltung unter extrem tierschutzwidrigen Umständen Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen, damit aus diesen Tieren Fleisch u.a. Tierprodukte für den Menschen erzeugt werden können. Auch wird akzeptiert, dass Tiere in Pelztierfarmen unter grausamsten Bedingungen gehalten werden, um später als Pelzmantel oder Kleidungsaccessoires zu enden.
Es geht nach dem aktuell gültigen Tierschutzgesetz eigentlich weniger um "vernünftige" Gründe, sondern eher um "ökonomische" Gründe, sodass mit dieser Formulierung "ohne vernünftigen Grund" das Tierschutzgesetz zu einem Tier-"nutzungs"-gesetz kaschiert wird.
Das Streichen der 3 Worte "ohne vernünftigem Grund" sind entscheidend dafür:
-- Tieren endlich zu ihrem grundgesetzlich verankerten Recht auf Schutz zu verhelfen (Art. 20 a Grundgesetz)
-- Tieren zu einer besseren Rechtsstellung nach dem bürgerlichen Recht zu verhelfen (§90 a Bürgerliches
Gesetzbuch)
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