Freitag, 5. April 2019

05.04.2019: Gefunden bei der Albert-Schweitzer-Stiftung

Lebendtiertransporte beenden !!!


















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Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt fordert in einem gemeinsamen offenen Brief mit neun weiteren Verbänden einen sofortigen Stopp der Schlacht- und Zuchttiertransporte in außereuropäische Drittstaaten.
Angesichts gravierender Tierschutzverstöße bei Lebendtierexporten besteht dringender Handlungsbedarf. Mehrere Bundesländer haben bereits einen vorläufigen Stopp der Transporte in Drittstaaten erlassen: Verboten sind einige Länder des nahen Ostens sowie die Türkei.
Jedoch laufen die verhängten Stopps Gefahr, untergraben zu werden: In zwei Fällen haben Gerichte entschieden, dass die Tiere trotz Verbot vorerst abgefertigt und zu Sammelstellen nach Niedersachsen geschickt werden müssen. In diesen Fällen müssen niedersächsische Veterinäre entscheiden, ob sie die Rinder nach Algerien bzw. Marokko abfertigen. In den Zielländern droht den Tieren nach dem strapaziösen Langstreckentransport früher oder später ein grausamer Tod, der in keinster Weise mit dem europäischen Tierschutzstandard vereinbar ist.   mehr >>>

Mittwoch, 3. April 2019

03.04.2019: Gefunden bei RP-Online

Zirkus Knie darf in Krefeld mit Wildtieren auftreten


Krefeld Der Zirkus Knie darf im Juni 2019 in Krefeld auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden. Die Stadt Krefeld wollte dem Zirkus zunächst keine Fläche zur Verfügung stellen, weil er in seinem Programm auch Wildtiere zeigt. Deren Haltung hat die Stadt untersagt.


Die Stadt Krefeld ist verpflichtet, dem mit Wildtieren auftretenden Zirkus Charles Knie den Sprödentalplatz als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage in einem Eilverfahren entschieden. Einer solchen Zulassung steht kein wirksames Wildtierverbot der Stadt Krefeld entgegen, hieß es in der Begründung.    mehr >>>

Beitrag zum Thema vom WDR … hier klicken >>>

Beitrag zum Thema von Ruhr24.de … hier klicken >>>


Unsere Anmerkung:

In der Urteilsbegründung heißt es u.a.:
Kommunen dürfen für Zirkusse keine eigenen Tierschutzregeln aufstellen. Die Regelungen des Bundes-Tierschutzgesetzes sind abschließend, darüber hinausgehende Verbote daher unzulässig, so jedenfalls das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Dienstag, 2. April 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: 18 L 3228/18).


Auch hier zeigt sich mal wieder, dass jeder Versuch mehr Tierschutz zu erzielen oder durchzusetzen durch jeden anderen Grund ausgehebelt werden kann.
Auch hier werden mal wieder finanzielle bzw. wirtschaftliche Interessen höher bewertet als das Leiden dieser Wildtiere in den Zirkussen.
Ich frage mich allen Ernstes, wie kann man Tieren überhaupt noch helfen, wenn permanent von Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung der Tierschutz ganz hinten in der Kette angesiedelt wird und alles andere diesem vorgezogen wird? Wo wird dem Staatsziel Tierschutz (Art. 20a Grundgesetz) hier Rechnung getragen?

Willi Mispelbaum
Redaktion