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Seit Jahren arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einer »Tierwohl«-Kennzeichnung. Nun stellte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner erstmals Kriterien für die Schweinemast vor. Der Lebensmitteleinzelhandel hat zwischenzeitlich eigene Möglichkeiten der Haltungskennzeichnung für Fleischprodukte erarbeitet und vereinheitlicht. Wir haben uns beide Kennzeichnungssysteme genauer angesehen. mehr >>>
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Die 3 Worte "ohne vernünftigen Grund" im Satz 2 hebeln den Zweck des Tierschutzgesetzes vollkommen aus, da nirgends definiert ist, was ein "vernünftiger Grund" sein soll, der es rechtfertigt, Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. So scheint ein "vernünftiger Grund" staatlicherseits immer dann vorzuliegen, wenn
es einen Wert für die Menschheit gibt, der das Leiden der Tiere aufzuwiegen scheint.
So wird u.a. vom Gesetz akzeptiert, Tiere in der Massentierhaltung unter extrem tierschutzwidrigen Umständen Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen, damit aus diesen Tieren Fleisch u.a. Tierprodukte für den Menschen erzeugt werden können. Auch wird akzeptiert, dass Tiere in Pelztierfarmen unter grausamsten Bedingungen gehalten werden, um später als Pelzmantel oder Kleidungsaccessoires zu enden.
Es geht nach dem aktuell gültigen Tierschutzgesetz eigentlich weniger um "vernünftige" Gründe, sondern eher um "ökonomische" Gründe, sodass mit dieser Formulierung "ohne vernünftigen Grund" das Tierschutzgesetz zu einem Tier-"nutzungs"-gesetz kaschiert wird.