Nordrhein-Westfalen novelliert das Landesjagdgesetz
Die Jagd in NRW wird eingeschränkt. Das Landeskabinett NRW hat am letzten Dienstag, 18.11.2014 das neue Landesjagdgesetz NRW verabschiedet. Dieses wurde federführend durch Umweltminister Remmel geändert.
Die neue Fassung ist ökologisch und tierschutzgerecht ausgerichtet und dabei werden neue Erkenntnisse zur Biologie der Wildarten und Lebensräume berücksichtigt. Hauskatzen dürfen nicht mehr abgeschossen werden, Hunde nur noch in strengen Ausnahmefällen.
Ein für die Jäger brisantes Thema bei der Novellierung des Jagdgesetzes ist auch die 2009 abgeschaffte und jetzt mit der Novellierung wieder eingeführte Jagdsteuer. Diese kann jetzt sogar in unbegrenzter Höhe erhoben werden.
Die Novellierung des Jagdgesetzes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das bisherige Jagdgesetz ist vollkommen antiquiert und bedarf dringend dieser Reform. Insbesondere auch die Wiedereinführung der Jagdsteuer ist zielführend, damit nicht einfach jeder, der sich zum Jagen berufen fühlt, als Hobbyjäger ballernd durch die Lande zieht.
Informative Links dazu:
RP-Online
WDR
Umwelt.NRW.de
NABU
Kölner Stadt Anzeiger
Abschaffung der Jagd
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