Samstag, 18. November 2017

18.11.2017: Gefunden bei PROVIEH e.V.

Ferkelkastration: Der „Vierte Weg“ muss versperrt bleiben


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Ferkel werden bis zu einem Alter von sieben Tagen ohne vorherige Betäubung von Landwirten oder deren Mitarbeitern kastriert. Das ist ganz legal. Hierzu wird der Hodensack aufgeschnitten, die Hoden herausgedrückt und mit der Hand abgerissen. Ab dem 01. Januar 2019 wird diese schmerzhafte Praxis nur dann erlaubt sein, wenn sie unter Schmerzausschaltung erfolgt.  mehr >>>

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