Ferkel werden bis zu einem Alter von sieben Tagen ohne vorherige
Betäubung von Landwirten oder deren Mitarbeitern kastriert. Das ist ganz
legal. Hierzu wird der Hodensack aufgeschnitten, die Hoden
herausgedrückt und mit der Hand abgerissen. Ab dem 01. Januar 2019 wird
diese schmerzhafte Praxis nur dann erlaubt sein, wenn sie unter
Schmerzausschaltung erfolgt. mehr >>>
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.