Freitag, 22. März 2019

22.03.2019: Gefunden bei PROVIEH e.V.

Dreifacher Rechtsverstoß bei Langstreckentransporten von Lebendtieren in Drittländer


Bundesregierung muss Verbot aussprechen!

Pressemitteilung

28.02.2019: Tiertransporte in Drittländer verstoßen häufig gleich gegen drei deutsche Rechtsvorschriften zum Schutz von Nutztieren. Der erste Grundsatz des Tierschutzgesetzes besagt: „Keinem Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Dieser Grundsatz spiegelt sich ebenfalls in der deutschen Transportverordnung durch Paragraf eins „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn dem Tier dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten“ als auch in der Schlachtverordnung Paragraf drei „Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont“ wider. 

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