Freitag, 28. Februar 2020

28.02.2020: Gefunden bei der Albert-Schweitzer-Stiftung

Anbindehaltung von Kühen nicht legalisieren


















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»Die Anbindehaltung verstößt klar gegen das Tierschutzgesetz und muss deshalb generell verboten werden. Die Ausschussempfehlung widerspricht sich hier selbst: Die Länder stufen Anbindehaltung als ›kein tiergerechtes Haltungssystem‹ ein und verbieten sie folgerichtig – nur um sie dann im nächsten Absatz für die Hälfte des Jahres zu erlauben«, so Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. »Wir fordern die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auf, sich klar gegen diese tierquälerische Haltungsform zu positionieren und ihr ein schnelles Ende zu bereiten.« Sollte der Bundesrat die Verordnung am Freitag in dieser Form annehmen und das Bundeslandwirtschaftsministerium sie dann auch verkündet, wird die Albert Schweitzer Stiftung auf eine gerichtliche Klärung drängen, ob die zeitweise Anbindehaltung von Kühen rechtmäßig ist oder nicht.   mehr >>>

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