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Der Rhein-Sieg-Kreis hatte den Tiertransport durch einen Bescheid vom
08.12.2020 mit der Begründung verboten, dass die Rinder in Marokko
voraussichtlich tierschutzwidrig behandelt würden. Ein Eilantrag der
Spedition wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Beim
Oberverwaltungsgericht wurde diesem jedoch jetzt stattgegeben. Das
Oberverwaltungsgericht begründet: "Bei
der allgemeinen Interessenabwägung überwiege das wirtschaftliche
Interesse der Spedition. Ob den Tieren schwerwiegende Beeinträchtigungen
bis hin zur qualvollen Tötung drohten, sei hier ebenso ungewiss wie
die Verantwortlichkeit der Antragstellerin für ein solches Geschehen." PROVIEH kritisiert die Entscheidung des OVGs Münster scharf.
Der Exporteur darf die Tiere nun nach Marokko exportieren, obwohl davon
auszugehen ist, dass diese dort unter tierschutzwidrigen Bedingungen
geschlachtet werden.
| „Diese
Entscheidung ist eine herbe Schlappe für den Tierschutz. Sie ist
insofern unverständlich, da es bei Lebendtierexporten nach Marokko
sowohl auf dem Transport als auch am Zielort nachweislich immer wieder
zu tierschutzwidrigen Vorfällen kommt. Der mutige Versuch des
Landkreises Rhein-Sieg und des VG Köln, diese Verstöße gegen geltendes
Recht bereits im Vorhinein zu verhindern, wurde durch das OVG Münster
zunichte gemacht“, so Patrick Müller, Hauptstadtreferent von PROVIEH. „Die
Landkreise dürfen bei ihren Entscheidungen nicht weiterhin allein
gelassen werden. Wir brauchen deshalb dringend eine bessere Umsetzung
der EU-Verordnung 1/2005, welche den Rahmen für Tiertransporte vorgibt.
Die Bedingungen müssen eindeutig, klar und einheitlich sein. Und sie
müssen endlich auch im Sinne der Tiere durchgesetzt werden!“
Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung von Provieh e.V. | | |
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