Schluss mit der betäubungslosen Ferkelkastration!
Im November 2018 wurde die betäubungslose Ferkelkastration für weitere 2 Jahre erlaubt. Das bedeutet, dass den jungen Ferkeln weiterhin mittels Skalpell und Zange die Hoden bei vollem Bewusstsein aus dem Körper gerissen werden dürfen. Betroffen sind täglich ca. 80.000 Ferkel (40 bis 50 Millionen innerhalb von zwei Jahren). Schweine erleben Schmerzen genauso intensiv wie Menschen … mehr >>>
Bitte unterzeichnen Sie die Petition von Dieter Murmann bei Change.org >>>
In diesem Blog erscheinen aktuelle Themen rund um Massentierhaltung, Tierschutz, etc.
Dienstag, 7. Mai 2019
Freitag, 5. April 2019
05.04.2019: Gefunden bei der Albert-Schweitzer-Stiftung
Lebendtiertransporte beenden !!!
Copyright by soylent-network.de
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Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt fordert in einem gemeinsamen offenen Brief mit neun weiteren Verbänden einen sofortigen Stopp der Schlacht- und Zuchttiertransporte in außereuropäische Drittstaaten.
Angesichts gravierender Tierschutzverstöße bei Lebendtierexporten besteht dringender Handlungsbedarf. Mehrere Bundesländer haben bereits einen vorläufigen Stopp der Transporte in Drittstaaten erlassen: Verboten sind einige Länder des nahen Ostens sowie die Türkei.
Jedoch laufen die verhängten Stopps Gefahr, untergraben zu werden: In zwei Fällen haben Gerichte entschieden, dass die Tiere trotz Verbot vorerst abgefertigt und zu Sammelstellen nach Niedersachsen geschickt werden müssen. In diesen Fällen müssen niedersächsische Veterinäre entscheiden, ob sie die Rinder nach Algerien bzw. Marokko abfertigen. In den Zielländern droht den Tieren nach dem strapaziösen Langstreckentransport früher oder später ein grausamer Tod, der in keinster Weise mit dem europäischen Tierschutzstandard vereinbar ist. mehr >>>
Mittwoch, 3. April 2019
03.04.2019: Gefunden bei RP-Online
Zirkus Knie darf in Krefeld mit Wildtieren auftreten
Krefeld Der Zirkus Knie darf im Juni 2019 in Krefeld auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden. Die Stadt Krefeld wollte dem Zirkus zunächst keine Fläche zur Verfügung stellen, weil er in seinem Programm auch Wildtiere zeigt. Deren Haltung hat die Stadt untersagt.
Die Stadt Krefeld ist verpflichtet, dem mit Wildtieren auftretenden Zirkus Charles Knie den Sprödentalplatz als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage in einem Eilverfahren entschieden. Einer solchen Zulassung steht kein wirksames Wildtierverbot der Stadt Krefeld entgegen, hieß es in der Begründung. mehr >>>
Beitrag zum Thema vom WDR … hier klicken >>>
Beitrag zum Thema von Ruhr24.de … hier klicken >>>
Unsere Anmerkung:
In der Urteilsbegründung heißt es u.a.:
Kommunen dürfen für Zirkusse keine eigenen Tierschutzregeln aufstellen. Die Regelungen des Bundes-Tierschutzgesetzes sind abschließend, darüber hinausgehende Verbote daher unzulässig, so jedenfalls das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Dienstag, 2. April 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: 18 L 3228/18).
Auch hier zeigt sich mal wieder, dass jeder Versuch mehr Tierschutz zu erzielen oder durchzusetzen durch jeden anderen Grund ausgehebelt werden kann.
Auch hier werden mal wieder finanzielle bzw. wirtschaftliche Interessen höher bewertet als das Leiden dieser Wildtiere in den Zirkussen.
Ich frage mich allen Ernstes, wie kann man Tieren überhaupt noch helfen, wenn permanent von Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung der Tierschutz ganz hinten in der Kette angesiedelt wird und alles andere diesem vorgezogen wird? Wo wird dem Staatsziel Tierschutz (Art. 20a Grundgesetz) hier Rechnung getragen?
Willi Mispelbaum
Redaktion
Krefeld Der Zirkus Knie darf im Juni 2019 in Krefeld auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden. Die Stadt Krefeld wollte dem Zirkus zunächst keine Fläche zur Verfügung stellen, weil er in seinem Programm auch Wildtiere zeigt. Deren Haltung hat die Stadt untersagt.
Die Stadt Krefeld ist verpflichtet, dem mit Wildtieren auftretenden Zirkus Charles Knie den Sprödentalplatz als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage in einem Eilverfahren entschieden. Einer solchen Zulassung steht kein wirksames Wildtierverbot der Stadt Krefeld entgegen, hieß es in der Begründung. mehr >>>
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Unsere Anmerkung:
In der Urteilsbegründung heißt es u.a.:
Kommunen dürfen für Zirkusse keine eigenen Tierschutzregeln aufstellen. Die Regelungen des Bundes-Tierschutzgesetzes sind abschließend, darüber hinausgehende Verbote daher unzulässig, so jedenfalls das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Dienstag, 2. April 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: 18 L 3228/18).
Auch hier zeigt sich mal wieder, dass jeder Versuch mehr Tierschutz zu erzielen oder durchzusetzen durch jeden anderen Grund ausgehebelt werden kann.
Auch hier werden mal wieder finanzielle bzw. wirtschaftliche Interessen höher bewertet als das Leiden dieser Wildtiere in den Zirkussen.
Ich frage mich allen Ernstes, wie kann man Tieren überhaupt noch helfen, wenn permanent von Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung der Tierschutz ganz hinten in der Kette angesiedelt wird und alles andere diesem vorgezogen wird? Wo wird dem Staatsziel Tierschutz (Art. 20a Grundgesetz) hier Rechnung getragen?
Willi Mispelbaum
Redaktion
Freitag, 22. März 2019
22.03.2019: Gefunden bei PROVIEH e.V.
Dreifacher Rechtsverstoß bei Langstreckentransporten von Lebendtieren in Drittländer
Bundesregierung muss Verbot aussprechen!
Pressemitteilung
28.02.2019: Tiertransporte in Drittländer verstoßen häufig gleich gegen drei deutsche Rechtsvorschriften zum Schutz von Nutztieren. Der erste Grundsatz des Tierschutzgesetzes besagt: „Keinem Tier darf ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Dieser Grundsatz spiegelt sich ebenfalls in der deutschen Transportverordnung durch Paragraf eins „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn dem Tier dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten“ als auch in der Schlachtverordnung Paragraf drei „Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont“ wider.
Montag, 18. März 2019
18.03.2019: Gefunden bei der Albert-Schweitzer-Stiftung
Julia Klöckners Tierleid-Bilanz
Die Albert-Schweitzer-Stiftung nimmt die Jahresbilanz von Bundesministerin Julia Klöckner zum Anlass, selbst ein Zwischenfazit zu ziehen: Trotz großer Versprechungen hat sich an vielen Missständen in der Tierhaltung bislang so gut wie nichts geändert. Verantwortliche verstoßen weiter routinemäßig aus rein wirtschaftlichen Interessen gegen das Tierschutzrecht. Auch für die Ministerin scheinen sie stets schwerer zu wiegen als das Staatsziel Tierschutz. mehr >>>
Unsere Anmerkung hierzu:
Es ist skandalös, was sich die amtierende Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) leistet.
Ebenso wie ihr Vorgänger im Amt Christian Schmidt (CSU) betreibt sie Lobby-Politik zugunsten der Wirtschaft, insbesondere zugunsten der Agrarlobby, Fleischindustrie und Massentierhaltungsbetrieben. Solange solche Politiker*innen solche Posten bekleiden wird es keine Verbesserung für die Nutztiere geben und ausschließlich die Lobby bedient.
Ebenso wie ihr Vorgänger im Amt Christian Schmidt (CSU) betreibt sie Lobby-Politik zugunsten der Wirtschaft, insbesondere zugunsten der Agrarlobby, Fleischindustrie und Massentierhaltungsbetrieben. Solange solche Politiker*innen solche Posten bekleiden wird es keine Verbesserung für die Nutztiere geben und ausschließlich die Lobby bedient.
Das Staatsziel "Tierschutz" wird hier mit Füßen getreten. Aber lesen Sie selbst ... mehr >>>
Freitag, 15. März 2019
15.03.2019: Gefunden bei Campact
Gegen alle Warnungen
CDU-Agrarministerin Julia Klöckner bricht das Recht für große Chemiekonzerne. Sie lässt 18 neue Ackergifte zu – ohne die Zustimmung des Umweltbundesamtes. Der Alleingang bringt Glyphosat und andere Bienenkiller auf unsere Felder. Bald könnten es noch mehr werden – wenn wir Klöckner nicht schnell stoppen.
„Was der Biene schadet, muss vom Markt“, versprach CDU-Agrarministerin Julia Klöckner vor einem Jahr.[1] Jetzt bricht sie ihr Wort: Eine ihr unterstellte Behörde hat 18 neue Ackergifte zugelassen.[2] Darin stecken Glyphosat und Cyantraniliprol – tödliche Stoffe für Bienen. Klöckner schafft einfach Fakten. Ohne die benötigte Zustimmung des Umweltbundesamtes. Ganz klar ein Rechtsbruch.
So sabotiert die Union den Glyphosat-Ausstieg. Denn: Die Zulassung der Pestizide gilt zwar zunächst nur bis Jahresende. Aber danach kann die Verbraucherschutzbehörde sie einfach verlängern – ohne das Umweltbundesamt jemals wieder zu fragen.[4] Geht diese dreiste Masche durch, könnte Klöckner etliche weitere Pestizide ungeprüft auf den Markt hieven.[5]
Mit einem Appell wollen wir Klöckner an ihr Versprechen erinnern. Wenn 100.000 und mehr Menschen unterzeichnen, konfrontieren wir die Ministerin mit ihren eigenen Worten. Ihr Zitat zum Schutz der Bienen drucken wir auf Plakatwände und stellen sie rund ums Agrarministerium auf – dazu die Zahl der Unterschriften gegen Glyphosat und Co. Bitte unterzeichnen Sie dafür unseren Appell!
Mehr dazu und zur Unterzeichnung des Appells von Campact >>>>>
CDU-Agrarministerin Julia Klöckner bricht das Recht für große Chemiekonzerne. Sie lässt 18 neue Ackergifte zu – ohne die Zustimmung des Umweltbundesamtes. Der Alleingang bringt Glyphosat und andere Bienenkiller auf unsere Felder. Bald könnten es noch mehr werden – wenn wir Klöckner nicht schnell stoppen.
„Was der Biene schadet, muss vom Markt“, versprach CDU-Agrarministerin Julia Klöckner vor einem Jahr.[1] Jetzt bricht sie ihr Wort: Eine ihr unterstellte Behörde hat 18 neue Ackergifte zugelassen.[2] Darin stecken Glyphosat und Cyantraniliprol – tödliche Stoffe für Bienen. Klöckner schafft einfach Fakten. Ohne die benötigte Zustimmung des Umweltbundesamtes. Ganz klar ein Rechtsbruch.
So sabotiert die Union den Glyphosat-Ausstieg. Denn: Die Zulassung der Pestizide gilt zwar zunächst nur bis Jahresende. Aber danach kann die Verbraucherschutzbehörde sie einfach verlängern – ohne das Umweltbundesamt jemals wieder zu fragen.[4] Geht diese dreiste Masche durch, könnte Klöckner etliche weitere Pestizide ungeprüft auf den Markt hieven.[5]
Mit einem Appell wollen wir Klöckner an ihr Versprechen erinnern. Wenn 100.000 und mehr Menschen unterzeichnen, konfrontieren wir die Ministerin mit ihren eigenen Worten. Ihr Zitat zum Schutz der Bienen drucken wir auf Plakatwände und stellen sie rund ums Agrarministerium auf – dazu die Zahl der Unterschriften gegen Glyphosat und Co. Bitte unterzeichnen Sie dafür unseren Appell!
Mehr dazu und zur Unterzeichnung des Appells von Campact >>>>>
Donnerstag, 28. Februar 2019
28.02.2019: Gefunden bei der Albert-Schweitzer-Stiftung
Wie gut sind die Haltungskennzeichen?
Seit Jahren arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einer »Tierwohl«-Kennzeichnung. Nun stellte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner erstmals Kriterien für die Schweinemast vor. Der Lebensmitteleinzelhandel hat zwischenzeitlich eigene Möglichkeiten der Haltungskennzeichnung für Fleischprodukte erarbeitet und vereinheitlicht. Wir haben uns beide Kennzeichnungssysteme genauer angesehen. mehr >>>
Foto: Soylent-network.de
Seit Jahren arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an einer »Tierwohl«-Kennzeichnung. Nun stellte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner erstmals Kriterien für die Schweinemast vor. Der Lebensmitteleinzelhandel hat zwischenzeitlich eigene Möglichkeiten der Haltungskennzeichnung für Fleischprodukte erarbeitet und vereinheitlicht. Wir haben uns beide Kennzeichnungssysteme genauer angesehen. mehr >>>
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