Freitag, 1. September 2017

01.09.2017: Gefunden beim BMEL

Schlachten hochträchtiger Tiere ab 01.09.2017 verboten ???

Tierschutz

Schlachten hochträchtiger Tiere verboten

Ab dem 1. September 2017 ist es grundsätzlich verboten, Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zur Schlachtung abzugeben. Ausgenommen sind zunächst Ziegen und Schafe. Pelztiere dürfen zudem nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden.
Link zum BMEL: 

Unsere Anmerkungen zu den Ausführungen im vorstehenden Link:
Na bravo Herr Bundesminister Christian Schmidt! Mal wieder eine Regelung die in die richtige Richtung gehen sollte, es aber nur sehr eingeschränkt tut! Aber was anderes kann man von Ihnen auch nicht erwarten.

Minister Schmidt hat also grundsätzlich erkannt, dass es aus ethischen und anderen Gründen nicht ok ist, trächtige Tiere zu schlachten. Wenigstens schon mal ein kleiner Erfolg, wenn eine solche Einsicht beim Minister Einkehr hält.
Allerdings gilt die für ihn scheinbar nur für das letzte Drittel der Trächtigkeit und davon nimmt er auch noch Schafe und Ziegen aus! 
Die Regelung "die Abgabe von Tieren im letzten Drittel der Trächtigkeit zum Zweck der Schlachtung" untersagt ist" ist mal wieder zu kurz gesprungen. Warum erst im letzten Drittel, wenn doch vorher auch schon eine Trächtigkeit besteht (ein bisschen trächtig gibts ja nicht) und es unklar ist, ob die Föten Schmerzen und Leiden empfinden können?
Schafe und Ziegen werden laut Begründung des BMEL ausgenommen, weil bei Ihnen oftmals nicht sicher festgestellt werden kann, ob diese trächtig sind, weil diese im Regelfall nicht künstlich besamt werden. Super Herr Schmidt, echt Klasse wie Sie Ihr Amt verstehen.
Dann muss man eben bei Schafen und Ziegen die bei anderen Tieren sonst übliche Ultraschalluntersuchung (das ist unter dem o.g. Link zu lesen) gesetzlich vorschreiben. Was z.B. für Rinder und Schweine gelten soll muss sinngemäß auch für Schafe und Ziegen gelten, wo Sie doch erkannt haben wollen, dass es aus ethischen Gründen und aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch ist (auch unter dem o.a. Link zu lesen).
Das Messen mit zweierlei Maß ist aus unserer Sicht eine Farce!!!
Und unter dem folgenden Link:
ist zu lesen "Pelztiere dürfen zudem nur noch mit behördlicher Erlaubnis gehalten und gezüchtet werden".
Man kommt bei einer solchen Aussage schnell auf die Idee, dass damit die Pelztierhaltung in Deutschland eingeschränkt oder ganz untersagt wird. Weit gefehlt ... der Passus "nur noch mit behördlicher Erlaubnis" lässt alles so, wie es auch vorher war.
Die bestehenden Pelztierfarmen werden die behördliche Erlaubnis selbstverständlich bekommen und für neue Pelztierfarmen wird eine solche erteilt werden, wenn sie den heutigen Bestimmungen entsprechen. Also, kein Grund zur Freude, die Pelztiere werden weiter unsäglich leiden müssen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.