Freitag, 5. Juli 2019

05.07.2019: Gefunden bei der Albert-Schweitzer-Stiftung

Referentenentwurf des BMEL verfassungswidrig


















C by soylent-network.de

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz halten einen aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für verfassungs- und rechtswidrig.
In dem Entwurf wird u. a. die sogenannte Kastenstandhaltung neu geregelt. Diese Haltung von Sauen, die in körpergroßen Metallkäfigen fixiert werden, verstößt nach übereinstimmender wissenschaftlicher Meinung schon jetzt gegen das Tierschutzgesetz. Danach dürfen die Sauen in ihrer artgemäßen Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§2.2 TierSchG). Der vorliegende Änderungsentwurf der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung würde daran nichts ändern – im Gegenteil: Er würde das Tierschutzniveau in einzelnen Punkten noch senken. Folglich missachtet der Entwurf das Tierschutzgesetz und damit höherrangiges Recht, was gegen den grundgesetzlich normierten Vorrang des Gesetzes verstößt (Art. 20 Abs. 3 GG).
»Das Ministerium bewegt sich hier auf ganz dünnem Eis«, so Konstantinos Tsilimekis, Geschäftsleiter der Albert Schweitzer Stiftung. »In dem Referentenentwurf bewertet es die Kastenstände selbst als ›im Hinblick auf den Tierschutz kritisch‹. Dennoch strebt das Ministerium gesetzlich unzulässige Neuregelungen an, anstatt dieser tierquälerischen Praxis ein schnelles Ende zu bereiten.«

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.