Dienstag, 15. September 2020

 Schein-Erfolg: Klöckners Gesetz zum Kükentöten










© BMEL/Photothek/Hainl

Lange und gespannt hatten wir gewartet, nun war es endlich so weit: Diese Woche legte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner endlich einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Töten männlicher Eintagsküken beendet werden soll. Doch die Enttäuschung ist groß: Noch bis 2022 soll das Kükentöten erlaubt bleiben.

»Ein großer Wurf ist Klöckners Gesetz beileibe nicht«, urteilt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. »Die Geschlechtsbestimmung im Ei zementiert das bestehende System inklusive allen Tierleids weiter. Statt 45 Millionen männlicher Küken werden ab 2022 eben 45 Millionen männliche Hühnerembryonen getötet, die bereits Schmerz empfinden können.«

Landwirtschaftministerium täuscht die Öffentlichkeit

Mehr als ein Jahr ist es her, dass das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat, dass die Praxis des Kükentötens gegen das Tierschutz- und sogar das Grundgesetz verstößt. Das Gericht setzte damals keine feste Frist, sondern verwies darauf, »dass in näherer Zukunft eine Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sein würde«. Folglich sei den Brütereibetreiber:innen eine doppelte Umstellung ihrer Betriebe – zunächst z. B. auf Zweinutzungshühner, dann auf Geschlechtsbestimmung im Ei – in so kurzer Zeit nicht zuzumuten.

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